Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Personen gesammelt, die Eigentümer einer Immobilie in Schweden sind und im Ausland leben. Unter anderem finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich als Eigentümer registrieren und welche Steuern Sie für Ihre Immobilie zahlen müssen.
Dann sind dies wichtige Termine für Sie Monat, in dem Sie den Steuerbescheid erhalten haben/erhalten werden | Letzter Termin für die Nachzahlung |
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April 2024 | 12. juli 2024 |
Juni 2024 | 12. September 2024 |
August 2024 | 12. November 2024 |
Dezember 2024 | 12. März 2025 |
Bitte beachten Sie! Es kann etwas dauern, bis die Nachzahlung auf Ihrem Steuerkonto eingeht. Erteilen Sie daher den Überweisungauftrag ein paar Tage vor dem jeweiligenTermin.
Überweisungen aus dem Ausland erfordern folgende angaben:
IBAN: SE56 8000 0890 1196 4624 0516
BIC/Swiftcode: SWEDSESS
Bank: Swedbank AB, SE-105 34 Stockholm
Empfänger: Skatteverket, SE-831 87 Östersund
Ab 19. März können Sie unter Verwendung Ihrer Codes Ihre Steuererklärung fertigstellen. Die Codes finden Sie im zugeschickten Formular.
-15. März – 15. April. Sie erhalten die Steuererklärung. Wenn die bis 15. April noch nicht da sind, teilen Sie dies bitte Skatteverket (Das Zentralamt für Finanzwesen) mit, entwender per Mail skatteverket@skatteverket.se oder per Telefon 0771-567 567 (aus Schweden) bzw. +46 8 564 851 60 (aus dem Ausland).
- 2. Mai Letzter Abgabetermin für die Steuererklärung. Können Sie den nicht einhalten, ist Aufschub möglich. Wie Sie den beantragen, siehe Hinweise unter ”Fristverlängengerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung”.
- Juni. Wir senden endgültige Steuerbescheide an Sie, die sich spätestens am 2. Mai angemeldet haben und deren Steuererklärung genehmigt wurde.Wenn Sie Ihren endgültigen Steuerbescheid erhalten und Steuern zurückerhalten müssen, erhalten Sie das Geld vom 3. bis 7. Juni. Wenn Sie Steuern zu zahlen haben, muss die Steuer spätestens am 12. September 2024 bezahlt werden.
- August bzw. Dezember. Wenn Sie Ihren endgültigen Steuerbescheid nicht im Juni erhalten haben, erhalten Sie ihn im August oder Dezember.
Hier können Sie einen Bevollmächtigten für Steuererklärungen anmelden. Sie müssen eine schwedische Personen-identifikationsnummer besitzen, um diesen Dienst nutzen zu können.
Wenn Sie Steuern zurückerhalten und über ein schwedisches Bankkonto verfügen, können Sie dieses als Empfängerkonto anmelden. Wenn Sie ein Empfängerkonto haben, wird die Steuer, die Sie zurückgezahlt bekommen, direkt auf Ihr Konto überwiesen. Füllen Sie dazu das Formular SKV 4802 aus und schicken Sie dieses an die Bank oder an Bankgirot.
Skatteåterbetalning till bankkonto, SKV 4802 (auf Schwedisch)
Auch wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie ein Empfängerkonto anmelden. Geben Sie die IBAN-Nummer und den BIC/Swiftcode für Ihr ausländisches Bankkonto an. Reichen Sie gleichzeitig eine Bestätigung der Bank darüber ein, dass Sie tatsächlich Inhaber des Kontos sind. Auf der Bestätigung muss sich die Unterschrift eines Mitarbeiters der Bank befinden. Die Bestätigung darf nicht älter als sechs Monate sein und muss im Original vorlegt werden. Ausserdem müssen Angaben über den Namen der Bank, die Kontonummer, die IBAN-Nummer und den BIC/Swiftcode vermerkt sein. Diese Angaben senden Sie an Skatteverket, damit wir Empfängerkonto für Sie einrichten können.
Wenn Sie in Schweden eine Immobilie erwerben, dann müssen Sie als neuer Eigentümer bei der Lantmäteriet (Vermessungbehörde) die Eintragung zum Grundbuch beantragen (ansöka om lagfart). Diese Eintragung ist auch dann erforderlich, wenn der Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung erfolgt. Haben Sie dies bereits getan, wird Skatteverket (Schwedishes Zentralamt für Finanzwesen) automatisch darüber informiert.
Alle Eigentümer einer Immobilie in Schweden müssen eine Immobilienabgabe und/oder Grund- und Gebäudesteuer bezahlen. Zusammen mit Ihren Formularen für die Einkommensteuer erhalten Sie vorläufige Angaben über die Höhe der Steuern, die Sie zahlen müssen.
Wenn Sie am 1. Januar eines Jahres Eigentümer einer Immobilie sind, zahlen Sie die Abgabe und/oder Steuern für das ganze Jahr. Dies gilt auch, wenn Sie die Immobilie im weiteren Verlauf des Jahres verkaufen.
Jeder Immobilie wird ein steuerpflichtiger Wert zugemessen. Jedes dritte Jahr fasst Skatteverket einen Beschluss über den steuerpflichtigen Wert Ihrer Immobilie. Vor dem Beschluss erhalten Sie einen Vorschlag für den neuen angepassten steuerpflichtigen Wert. Sind Sie der Ansicht, dass dieser Wert nicht richtig ist, müssen Sie sich an Skatteverket wenden.
Immobilienabgabe und Grund- und Gebäudesteuer basieren auf dem steuerpflichtigen Wert.
Personen, die eine Immobilie in Schweden erworben haben oder bereits eine solche besitzen, müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen.
Skatteverket verschickt die Formulare für die Steuererklärung im März und April. In der Erklärung sind Angaben zur Immobilienabgabe bzw. Grund- und Gebäudesteuer bereits eingetragen, außerdem ist angegeben, ob Sie Anlagen hinzufügen müssen, zum Beispiel NE, K5 oder K7. Wenn Sie weitere Angaben machen, müssen Sie diese hinzufügen. Die Einkommensteuererklärung muss bis spätestens 2. Mai bei Skatteverket eingegangen sein.
Auf dem Formular der Steuererklärung befinden sich zwei Zahlencodes. Diese können Sie für die Einreichung der Steuererklärung verwenden. Sie können Ihre Steuererklärung entweder telefonisch oder über die Webseite von Skatteverket abgeben. Um die Steuererklärung per SMS einzureichen, müssen Sie ein schwedisches Mobiltelefonabonnement haben.
Wenn Sie Änderungen in Ihrer Steuererklärung machen wollen oder eine Anlage hinzufügen, müssen Sie die Papierformulare, die Sie von Skatteverket erhalten haben, verwenden.
Haben Sie eine schwedische Personenidentifikationsnummer (wenn Sie früher in Schweden gelebt haben), können Sie sich als Bevollmächtigter anmelden und per E-Legitimation (elektronischer Ausweis) eine Steuererklärung abgeben.
Wenn Sie vertretbare gründe haben, Ihre Einkommensteuererklärung später als bis zum 2. Mai einzureichen, können Sie für das Einreichen der Einkommensteuererklärung eine Fristverlängerung erhalten. Verwenden Sie hierfür das Formular Antrag-Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung u.a. (SKV 2600).
Ein vertretbarer Grund kann sein, dass Sie wissen, dass der Postverkehr zwischen Schweden und dem Land, in dem Sie wohnen, langsam verläuft. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig ankommt.
Sie können ausserdem eine Fristverlängerung für das Einreichen der Erklärung bekommen, wenn Sie krank werden und daher die Steuererklärung nicht rechzeitig einreichen können. Ihr Antrag auf Fristverlänerung für die Einkommensteuererklärung muss Skatteverket 2. Mai vorliegen.
Personen, die eine Landwirtschaftsimmobilie oder eine Mietimmobilie gekauft haben, sind Eigentümer einer sogenannten näringsfastighet (Gewerbeimmobilie). In diesem Fall müssen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage NE hinzufügen.
Eine Fristverlängerung für VAT Return Form beantragen Sie per E-mail oder Brief. Der Antrag muss Skatteverket spätestens am eigentlichen Tag der Abgabe der VAT vorliegen. Eine Fristverlängerung kann dann gewährt werden, wenn Sie oder ein Vertreter krank oder von einem schweren Computerfehler betroffen sind. Denken Sie daran, die VAT Return Form und den Grund der Fristverlängerung anzugeben und ob dies auch die Zahlung der Steuer betrifft. Bezieht sich die Fristverlängerung als auch auf die Zahlung von Steuern, kann eine Fristverlängerung normalerweise nicht mehr als zwei Wochen betragen. Werden Ihnen mehr als zwei Wochen Fristverlängerung für die VAT gewärt, müssen Sie Steuern zahlen. Die Teilzahlung der Steuer erfolgt auf die gleiche Weise wie die Zahlung anderer Steuern. Siehe Abschnitt ”Wie Sie Ihre Steuer einzahlen”.
Wenn Sie Wohnraum für mehr als 40.000 SEK in einem Kalenderjahr vermietet haben, müssen Sie für diese Einkünfte Steuern zahlen. Dies geben Sie in Ihrer Steuererklärung an.
Ein Verkauf von Immobilien in Schweden muss immer angegeben werden. Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist steuerpflichtig. Der Verkauf ist in der Einkommensteuererklärung des Jahres anzugeben, das auf das Jahr des Verkaufs folgt.
Es ist möglich, dass Sie für den Verkauf auch Steuern in dem Land, in dem Sie wohnen, zahlen müssen. In diesem Fall können Sie dort den Abzug der in Schweden gezahlten Steuern beantragen.
Wenn Sie Steuern zahlen müssen, verwenden Sie bitte eine der folgenden Einzahlungsmöglichkeiten:
- IBAN-Nummer: SE56 8000 0890 1196 4624 0516
- BIC/Swiftkode: SWEDSESS
- Bank: Swedbank AB, SE-105 34 Stockholm
- Zahlungsempfänger: Skatteverket, SE-831 87 Östersund
Es müssen sowohl IBAN-Nummer als auch der BIC-Kode angegeben werden. Geben Sie auch Ihre "särskilt registreringsnummer" (persönliche Registrierungsnummer) an.
Skatteverket (Das Zentralamt für Finanzwesen) ist bemüht, Ihnen optimalen Service zu bieten. Dafür benötigen wir Ihre aktuelle Adresse. Bitte teilen Sie die uns diese mit, entweder über skatteverket@skatteverket.se oder mit dem Formblatt SKV 7580, das Sie von unserer Internetseite www.skatteverket.se herunterladen.
Wenn Sie früher in Schweden gewohnt haben und schwedischer Staatsangehöriger mit schwedischer Personenkennzahl sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre aktuelle Adresse auch folkbokföringen (der Einwohnermeldung) mitteilen. Damit werden Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen. Das erforderliche Formblatt SKV 7842 laden Si von unserer Internetseite www.skatteverket.se
Wenn Sie im Ausland leben und mit uns in Kontakt treten müssen, rufen Sie uns an unter +46 8 564 851 60. Wenn Sie uns innerhalb Schwedens anrufen, verwenden Sie stattdessen die Rufnummer 0771-567 567.